Das Gesetz zur Sorgfalt in Lieferketten verpflichtet Unternehmen dazu, in ihren Lieferketten angemessene Maßnahmen zur Beachtung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten zu ergreifen. Das Hauptziel besteht darin, potenzielle Risiken zu identifizieren, zu präventieren und zu minimieren, sowie Verletzungen von Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten zu beenden.

Es soll zwei wichtige Funktionen erfüllen:

1) Frühwarnsystem, über das Probleme erkannt und im besten Fall gelöst werden, bevor Menschen oder die Umwelt tatsächlich zu Schaden kommen;

2) Zugang zu angemessener Abhilfe schaffen.

Grundsatzerklärung

Wir sind uns unserer unternehmerischen Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten bewusst. Daher verpflichten wir uns, Menschenrechte und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in unseren eigenen Geschäftstätigkeiten sowie in unseren globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten zu achten und Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen. Dabei richten wir unser unternehmerisches Handeln an den international und national anerkannten Leitprinzipien.

Unser Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte sowie der umweltbezogenen Pflichten haben wir in unserer LkSG-Grundsatzerklärung niedergeschrieben.

Jährlicher Bericht über die Erfüllung der Sorgfaltspflichten

Über die Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten werden wir jährlich einen Bericht auf unserer Website veröffentlichen. Dieser wird spätestens vier Monate nach dem Schluss unseres Geschäftsjahres veröffentlicht, erstmals in 2025.

Grundsatzerklärung für soziale Verantwortung und Menschenrechte

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, liebe Patientin und Patient, liebe Geschäftspartner und Lieferanten,

Die Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH (nachfolgend: Klinikum) sieht sich als Unternehmen mit internationalen Verflechtungen in der besonderen Verantwortung, die Geschäftsbeziehungen mit Blick auf die Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial zu gestalten.

Die zunehmende Integration vom Klinikum in globale Beschaffungsmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte und Produktionsstätten werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die oft mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten in den Lieferketten.

Was wir tun hat immer Wirkung auf unsere ökologische Umwelt – auf unsere Patientinnen und Patienten, die von uns betreuten Kinder- und Jugendlichen sowie die jeweiligen Angehörigen. Aber auch auf alle Menschen, die für und mit uns zusammenarbeiten.

Für diese Wirkung übernehmen wir Verantwortung - nicht nur in unserem direkten Tätigkeitsfeld, sondern auch darüber hinaus für die von uns in Anspruch genommenen Produkte und Dienstleistungen. In unserem Leitbild sehen wir uns zur Achtung der Menschenrechte und zum schonenden Umgang mit den natürlichen Ressourcen verpflichtet.

Wir, die Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH, bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer Lieferkette und betrachten den Schutz von Menschenrechten als zentrales Element. Wir setzen dabei geltendes Recht um, respektieren die international anerkannten Menschenrechte sowie umweltbezogenen Pflichten und tragen Sorge dafür, im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen vorzubeugen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

Für das Klinikum ist Gleichberechtigung von Frauen und Männern selbstverständlich und wir benachteiligen niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung.

Für diese Leitlinien steht das Klinikum ein und schult seine Mitarbeiter, diese Werte im Betrieb zu leben. Dies beginnt bei der bewussten Wahrnehmung von Verstößen gegen diese Prinzipien, die über festgelegte Prozesse aufgegriffen und bearbeitet werden, um dann in geeignete Maßnahmen für den Betrieb zu münden.

Um Verstöße gegen die Menschenrechtslage im Bereich der Lieferkette rechtzeitig erkennen und analysieren zu können haben wir ein LkSG-bezogenes Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsabläufen (Einkauf, Lieferketten- und Lieferantenmanagement etc.) verankert, welches den Besonderheiten des Medizinprodukte-Sektors Rechnung trägt. Im Rahmen des LkSG-bezogenen Risikomanagement arbeiten wir eng mit unserer Einkaufsgemeinschaft AGKAMED GmbH zusammen.  Auf dieser Basis können dann Präventionsmaßnahmen ergriffen werden, die die Einhaltung der Menschenrechte innerhalb der Lieferkette sicherstellen.

Prävention

Von unserem Beschäftigen und Lieferanten erwarten wir, dass diese sich ebenfalls zur Einhaltung der grundlegenden Menschenrechte und Umweltschutzmaßnahmen verpflichten und uns informieren, sobald ihnen Rechtsverletzungen auffallen. Hierfür haben wir ein unternehmensinternes Beschwerdeverfahren eingerichtet, welches es allen betroffenen Personen ermöglicht, auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechts- und umweltbezogener Pflichten hinzuweisen. Das Beschwerdeverfahren ist über unsere Homepage https://www.klinikum-goerlitz.de/das-klinikum-goerlitz/compliance-co/ öffentlich zugänglich. Meldung können auch direkt an unsere Menschenrechtsbeauftragte abgeben werden.

Unsere Beschäftigten informieren und sensibilisieren wir über die jeweiligen Führungskräfte, über Schulungen in den relevanten Geschäftsbereichen und entsprechende Informationsmaterialien sowie im Rahmen des Pflichtcurriculums für neue Beschäftigte.

Unsere bestehenden Zulieferer werden ihre Übereinstimmung mit unseren menschen- und umweltrechtlichen Anforderungen zukünftig über einen verpflichtenden Lieferantenkodex zum Ausdruck bringen. Für die Auswahl neuer Zulieferer werden Kriterien erarbeitet, die zukünftig als Voraussetzung für eine gemeinsame Geschäftsbeziehung zu erfüllen sind. Zur Überprüfung der Einhaltung dieser Verpflichtungen wird ein geeigneter Kontrollmechanismus entwickelt und etabliert.

Abhilfe

Je nach Art und Schwere eines Verstoßes orientieren sich die von uns ergriffenen Maßnahmen an einem Stufenplan, der von der Erbringung geeigneter Nachweise über zusätzliche Schulungen und gezielte Lieferantenaudits vor Ort bis zum sofortigen Abbruch der Geschäftsbeziehung reicht. Im eigenen Geschäftsbereich und bei direkten Zulieferern tragen wir dafür Sorge, dass bereits bestehende Verstöße unverzüglich unterbunden werden und ein Wiederauftreten durch entsprechende Maßnahmen verhindert wird.

Transparenz und Weiterentwicklung

Die von uns ermittelten Risiken, die durchgeführten Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe sowie die Überprüfung der Wirksamkeit werden von uns in einem jährlichen Bericht zusammengestellt, der intern kommuniziert und auch auf unserer Website veröffentlicht wird. Wir möchten unsere menschen- und umweltrechtliche Verantwortung als Dienstleister im Gesundheitswesen, Arbeitgeber und Geschäftspartner bestmöglich wahrnehmen und verstehen unseren Umgang mit dieser Verantwortung als Lernprozess, in dem wir eine kontinuierliche Verbesserung anstreben.

Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d. h., für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Zulieferer in der Lieferkette. Die Wirksamkeit des Verfahrens wird von uns stetig, mindestens jedoch einmal im Jahr, überprüft und weiterentwickelt.

Görlitz, 12.12.2023

Ines Hofmann,
Geschäftsführerin

                                  Thomas Lieberwirth,
                                  Kaufmännischer Direktor

  

 

Das Klinikum stellt allen Mitarbeitern und allen externen Dritten Meldekanäle zur Verfügung, um Verstöße gegen externe und interne Vorschriften, einschließlich Menschenrechts- oder Umweltrisiken, sowie Verstöße gegen Menschenrechte oder Umweltpflichten, die sich aus dem wirtschaftlichen Handeln eines direkten oder indirekten Lieferanten ergeben, zu melden. Diese Meldungen werden an unsere Compliance-Organisation weitergeleitet und nachverfolgt.

Anforderungen an den Inhalt der Beschwerde

  • Mit Ihrer Beschwerde müssen Sie ein Unternehmen, welches aus Ihrer Sicht eine Verletzung verursacht hat, eindeutig benennen. Bei ausländischen Unternehmen muss dieses Unternehmen ein Zulieferer eines deutschen Unternehmens sein.
  • Den Sachverhalt der Verletzung müssen Sie nachvollziehbar und möglichst umfassend schildern.
  • Sie müssen direkt von der Verletzung oder zumindest von deren Auswirkungen betroffen sein.

Dafür steht Ihnen PDF-Formular zur Verfügung, die Sie online ausfüllen und an den Menschenrechtsbeauftragten zuschicken können.

Füllen Sie den Meldebogen für Risiken und Verstöße gegen das LkSG aus.

Schicken Sie das Formular an: menschenrechtsbeauftragte(at)klinikum-goerlitz.de

Für sämtliche Fragen in Zusammenhang der Verfahrensregeln des Beschwerdeverfahrens stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH
Menschenrechtsbeauftragte
Girbigsdorfer Straße 1 - 3
02828 Görlitz
E-Mail: menschenrechtsbeauftragte(at)klinikum-goerlitz.de
Telefon: +49 3581 37-1552